Einladung
zur öffentlichen Gemeinderatssitzung
am Mittwoch, den 16.10.2024 um 18.00 Uhr
im Rathaus, Hauptstraße 15, Bürgersaal
hier...
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Gemeindeverwaltung und Kindergärten am 18. Oktober 2024 geschlossen
Die Gemeindeverwaltung und die Kindergärten in Sasbach und Jechtingen bleiben aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung am 18. Oktober geschlossen.
Ab Montag, 21.10.2024 sind wir wieder für Sie da.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
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Veranstaltungstermine für den Veranstaltungskalender 2025
Alle Vereine und Vereinsgemeinschaften werden gebeten, der Gemeindeverwaltung Sasbach,
bis spätestens 11. November 2024 die Veranstaltungstermine für das Jahr 2025 schriftlich,
per Mail (E-Mail daegele@sasbach.eu) oder persönlich im Rathaus abzugeben.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Wochentag
- Datum
- Beginn
- Veranstaltung
- Veranstalter
- Ort der Veranstaltung
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Verkauf von Baugrundstücken im Höchsgebotsverfahren
Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent,
der Verkauf von Baugrundstücken im Neubaugebiet Löchleäcker-Sponeckstraße über die Online-Plattform „Baupilot“ auf der Gemeindewebseite ist wieder gestartet.
Die Grundstücke sind im Bieterverfahren bis 15.10.2024 zum Verkauf ausgeschrieben.
Zur Abgabe eines Angebotes müssen Sie sich auf der Online Plattform www.baupilot.com registrieren und Ihr Gebot für das gegen Höchstgebot zum Verkauf stehende Grundstück abgeben.
Den Zugang zu „Baupilot“ finden Sie auf unserer Webseite www.sasbach.eu unter Wirtschaft & Bauen -> Baugebiete.
Bitte beachten Sie, dass durch die Registrierung noch keinerlei Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes entsteht.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse.
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Wasserzählerablesung 2024
Wie bereits bei der letzten Wasserabrechnung angekündigt, muss die diesjährige Wasserzählerablesung aufgrund einer Systemumstellung deutlich früher als in den vergangenen Jahren stattfinden.
In den nächsten Tagen erhalten Sie von unserem Servicepartner Co.met GmbH aus Saarbrücken die Ablesekarten für die Wasserzählerständer.
Die Zählerstände sind von den Hauseigentümern selbst abzulesen und bis zum 17.10.2024 zurückzumelden. Ihr gemeldeter Zählerstand wird wie in den Vorjahren maschinell auf den 31.12.2024 hochgerechnet.
Bitte vergleichen Sie bei der Ablesung Ihre Zählernummer auf der Ablesekarte mit der Zählernummer am Wasserzähler. Nachdem Sie die Zählerstände abgelesen haben, stehen Ihnen verschiedene Rücksendemöglichkeiten (Internet, QR-Code, WhatsApp, Fax- oder Postweg) zur Verfügung. Diese sind im Anschreiben aufgeführt. Sie können die Ablesekarten selbstverständlich auch in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 15 einwerfen.
Wir bitten Sie ausdrücklich, den 17.10.2024 als terminierten Abgabetermin einzuhalten, da wir ansonsten die zu spät bzw. nicht gemeldeten Zählerstände auf Basis der Vorjahresverbräuche schätzen müssen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schaan (Tel. 07642/9101-26 oder per E-Mail unter schaan@sasbach.eu) gerne zur Verfügung.
Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns herzlich.
Finanzverwaltung
Zählerstand erfassen hier...
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Informationen zur Tigermücke
In Sasbach wurden asiatische Tigermücken (Aedes albopictus) nachgewiesen. Tigermücken stammen ursprünglich aus Südostasien und breiten sich durch den globalen Reise- und Handelsverkehr, begünstigt durch die klimatischen Veränderungen, immer weiter auch in Baden-Württemberg und im Landkreis Emmendingen aus.
Die Gemeinde Sasbach und das Gesundheitsamt Emmendingen informieren die Bürgerinnen und Bürger über Verhaltenstipps und Maßnahmen mit dem Ziel, die weitere Verbreitung des Schädlings zumindest einzudämmen.
Was ist das besondere an der Tigermücke: Sie kann potentiell bislang nicht in Deutschland übertragene bzw. erworbene Infektionen auf den Menschen übertragen und zu schweren Erkrankungen führen. Dazu zählen das Dengue-, Zika- und das Chikungunya-Virus. Aktuell zirkulieren diese Erreger nicht im Landkreis Emmendingen, so dass momentan nicht von einer unmittelbaren Gefahr für Bürgerinnen und Bürger auszugehen ist.
Das Risiko von entsprechenden Krankheitsübertragungen besteht nur, wenn infizierte Reiserückkehrende von Tigermücken gestochen werden und die Mücken das Virus anschließend auf einen bislang gesunden Menschen übertragen.
Woran erkennt man eine Tigermücke: Sie ist mit 3 bis 8 mm kleiner als eine Ein-Cent-Münze und damit auch kleiner als die heimische Stechmücke. Charakteristisch ist der schwarz-weiß gestreifte Körper mit weißem Streifen auf Hinterkopf und Rücken, sowie die fünf weißen Streifen an den Hinterbeinen, das letzte Beinglied ist weiß. Außerdem ist sie tagaktiv und zeigt ein aggressives Stechverhalten.
Was jeder tun kann: Die Asiatische Tigermücke legt ihre Eier u. a. in kleinen künstlichen Wasseransammlungen kurz oberhalb der Wassergrenze ab. Daher hilft es z. B. Regentonnen abzudecken, wassergefüllte Blumentopfuntersetzer zu vermeiden, Gießkannen, Vasen und Eimer umgedreht zu lagern und Wasser in Vogeltränken regelmäßig zu erneuern. Auch stehendes Wasser in Schirmständern, Reifen o. ä. ist zu vermeiden. Gartenteiche und Bäche sind dagegen unbedenklich. Die Eier überstehen auch lange Trockenperioden und sind durch die klimatischen Bedingungen hier in der Region in der Lage zu überwintern.
Reiserückkehrende aus den Tropen und Subtropen sollten sich auch nach Rückkehr nach Deutschland im Sommer/Frühherbst für zwei Wochen vor Mückenstichen schützen (z. B. bedeckende Kleidung, Repellentien), um eine mögliche Übertragung der Viren auf die lokalen Tigermücken zu vermeiden.
Wohin melde ich meine verdächtigen Funde: Ganze Mückenexemplare oder gut ersichtliche Fotos können zur Prüfung an bestimmte Einrichtungen eingeschickt werden. Dies ermöglicht auch einen besseren Überblick über die Verbreitung der Schädlinge, gerade auch da sie beispielsweise in privaten Gärten, in Terrassenbepflanzungen etc. vorkommen. Adressen finden Sie unter: https://tiger-platform.eu/de/stechmuecke-melden/
Ausführliche Informationen unter:https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/kompetenzzentren-netzwerke/arbo-baden-wuerttemberg/
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Online Aufklärung für Verantwortliche: Lebensmittelhygiene bei Vereins- und Straßenfesten
Wissen schützt. Aus diesem Grund bieten das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zusammen mit der Akademie Ländlicher Raum eine Veranstaltung rund um das Thema Lebensmittelhygiene bei Vereins- und Straßenfesten an drei Terminen an.
Um sicherzustellen, dass Veranstaltungen in guter Erinnerung bleiben, ist es entscheidend, hygienische Mindestanforderungen einzuhalten. Der Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten hilft, Fehler bei der Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln zu vermeiden. Bei den Informationsveranstaltungen werden die Leitfaden, die rechtlichen Vorgaben und praktische Tipps erklärt.
Die Infoveranstaltungen finden an folgenden Terminen online statt:
01.10.2024, 29.01.2025, 07.11.2025
Für mehr Informationen klicken Sie hier...
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