Kommunalwahl
Bei der Kommunalwahl wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Gemeinde- oder Ortschaftsräte sowie die Kreisräte
im Kreistag des Landkreis Emmendingen neu.
Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und EU-Bürger:innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten
den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Gemeinde
oder einem Landkreis haben, dürfen ebenfalls wählen.
Europawahl
Bei der Europawahl wählen wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Europäischen Parlaments.
Wählen düren EU-Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren
Termine
- 1. Sitzung Gemeindewahlausschuss hier...
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- Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl am 03.03.2024 hier...